Braunschweigische Landessparkasse (BLSK) erhält mehr Kompetenzen

Christoph Bratmann und Philipp Raulfs: „Erster Erfolg auf dem Weg zu einer Herauslösung der BLSK aus der NORD/LB“

Christoph Bratmann und Philipp Raulfs
Christoph Bratmann und Philipp Raulfs

Braunschweig. Die Braunschweigische Landessparkasse (BLSK) erhält mehr betriebswirtschaftliche Eigenständigkeit – so hat es die Trägerversammlung der NORD/LB beschlossen. Beispielsweise werden die Befugnisse des BLSK- Vorstands ausgeweitet: Er soll Budget-Verschiebungen vornehmen und die Sparkasse unternehmerisch weitgehend eigenständig führen dürfen. Auch der Verwaltungsrat soll gestärkt und seine Einbindung in eilbedürftige Kreditentscheidungen neu strukturiert werden, was zur Folge hat, dass Entscheidungen des Kreditausschusses zügiger getroffen werden können.

Christoph Bratmann, Sprecher der SPD-Landtagsabgeordneten in der Region Braunschweig und wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, begrüßt diese Entwicklung sehr: „Wir haben uns lange dafür eingesetzt, dass die BLSK mehr Befugnisse erhält, für die Kommunen im Braunschweiger Land ist dies ein großer Erfolg!“. Wichtige Geschäftsfunktionen wie die Verantwortung über das Mitarbeitergeschäft der NORD/LB und das gehobene Privatkunden-Geschäft würden ab Dezember nach Braunschweig wandern. „Es ist überaus erfreulich, dass diese Schritte mit dem neuen Finanzminister Gerald Heere möglich waren“, so Bratmann weiter. Woranman vorher mit der CDU gescheitert sei, daran werde nun umso kooperativer zusammengearbeitet.

Doch bei einer bloßen Stärkung der BLSK soll es nicht bleiben. Philipp Raulfs, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion und Abgeordneter für Gifhorn-Süd, betont: „Uns ist wichtig, dass die BLSK auf lange Sicht gänzlich aus der NORD/LB herausgelöst wird.“ Der jetzige Schritt sei eine wichtige Etappe auf dem Weg dorthin. „Der Aufsichtsrat hat sich dafür ausgesprochen, ein Gutachten in Auftrag zu geben, in dessen Rahmen eine Herauslösung geprüft wird. Dies ist ein weiterer Meilenstein“, so Raulfs weiter. Das entsprechende Gutachten, in dessen Auftragsformulierung die Kommunen in der Region Braunschweig eingebunden werden sollen, soll im Jahr 2024 erarbeitet werden.

Die Trägerversammlung der NORD/LB hat vor diesem Hintergrund eine Neufassung des Statuts für die BLSK beschlossen, in dem die entsprechenden Änderungen festgelegt werden. Das Statut regelt die Aufgaben und die Geschäftsführung der BLSK ebenso wie ihr Verhältnis zur NORD/LB.